Die Öffnung des Hallensports wird noch nicht in gewohntem Umfang und mit denselben Inhalten wie in Zeiten vor der Corona-Pandemie stattfinden können, dennoch kann hier bereits ein Sportangebot in veränderter Organisationsform und mit inhaltlichen Anpassungen begonnen werden.
Der vorliegenden Vorgaben sind strikt einzuhalten sind:
- Der Abstand zwischen den Sportlern von 1,5 Metern (z.B. bei Betreten und Verlassen der Halle) bis 2 Metern (während anstrengender sportlicher Tätigkeiten) ist unbedingt einzuhalten!
- Im gesamten Gebäude gilt Maskenpflicht!
- Jeder Besucher muss sich bei Ankunft die Hände desinfizieren!
- Jeder Sportler muss bei der Ankunft den Fragebogen: SARS-CoV-2 Risiko ausfüllen!
- Jeder Sportler muss sich bei der Ankunft und beim durch den/die Übungsleiter/in in die Anwesenheitsliste eintragen lassen.
- Ein- und Ausgänge sind durch Pfeile und Schilder gekennzeichnet.
- Die Eingangstür ist ausschließlich vorne und der Ausgang ist ausschließlich seitlich (Neuer Anbau).
- Grundsätzlich darf sich immer nur eine Person in den Toiletten befinden.
- Bis der normale Trainingsbetrieb wiederhergestellt ist, bleiben Umkleiden und Duschräume geschlossen.
- Die Trainierenden kommen bereits in Sportkleidung zum Sportgelände.
- Sollte das Sportgelände noch geschlossen sein, so haben die Wartenden auf die Abstandsregel zu achten.
- Bringende bzw. abholende Eltern müssen ebenfalls Abstand untereinander wahren
- Die folgende Trainingsgruppe darf das Sportgelände erst betreten, wenn die vorhergehende Trainingsgruppe das Gelände vollständig verlassen hat.
- Die Ablage des Equipments inkl. Trinkflaschen erfolgt in einer pro Person ausgewiesenen „Zone“.
- Fahrgemeinschaften sollten vorerst ausgesetzt werden
- Bei Nichtbeachtung erfolgt Hausverbot!